Ihre Rechnungen auf einen Blick

Hier können Sie Ihre Rechnungen abrufen und Anpassungen bequem online vornehmen.

Sie möchten Ihre Rechnungen einsehen oder auf papierlose Online-Rechnung umstellen? In Ihrem Online-Kundenkonto finden Sie diese und weitere Möglichkeiten.

Vorteile

Alle Rechnungen im Überblick

Bequeme und sofortige Anpassung Ihres Abschlags oder Ihrer Bankverbindung

Schonen Sie die Umwelt: Umstellen auf papierlose Online-Rechnung

Noch kein Online-Kundenkonto?

Einfach Online-Kundenkonto einmal freischalten und Rechnung einsehen. Hierfür benötigen Sie Ihre Kundennummer und die Zählernummer.

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Häufige Fragen und Antworten

Nein, Sie können die Fälligkeit Ihres Abschlags nicht verschieben.

Sofern Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, buchen wir die Abschläge immer zum Monatsletzten ab. Sollte der Monatsletzte kein Werktag sein, buchen wir zum nächsten Werktag (Monatsanfang) ab.

Sofern Sie Ihre Abschläge überweisen, können Sie die Überweisung immer im Voraus zu einem für Sie günstigeren Zeitpunkt tätigen.

Am bequemsten bezahlen Sie mit dem SEPA-Lastschriftmandat. Sollten Sie dieses noch nicht erteilt haben, können Sie das hier nachholen.

Darüber hinaus können Sie per Überweisung oder auch mit einem Dauerauftrag Ihre Rechnungen begleichen.

Wenn Sie eine Nachzahlung haben, war Ihr Verbrauch höher als erwartet.

Hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben. Diese besprechen wir gerne mit Ihnen. Bitte melden Sie sich hierzu beim Kundenservice.

Ihren Verbrauch können Sie in Ihrem Online-Kundenkonto unter „Verbrauchsübersicht“ einsehen.

Kennen Sie unsere Energieberatung? Gemeinsam finden wir Ihre Energiefresser und geben Ihnen Tipps, wie Sie diese beseitigen können.

Um eine schnellere Bearbeitung vornehmen zu können, bitten wir Sie bei jeder Überweisung Ihre Kundennummer anzugeben.

Die Verbuchung dauert ca. 3 Werktage. Hierbei ist zu beachten, dass unbedingt die Kundennummer angegeben werden sollte, da ansonsten die manuelle Zuordnung länger dauern kann.

Der Strompreis setzt sich zu über 50% aus Umlagen, Abgaben und Steuern zusammen (Erdgas: ca. 35%). Z. B. wird durch die Erneuerbare-Energien-Umlage u. a. der Ausbau von Windkraft- und Photovoltaikanlagen in Deutschland gefördert. Die Konzessionsabgabe erhält die jeweilige Gemeinde dafür, dass im öffentlichen Raum Strom- und Erdgasleitungen verlegt werden dürfen.

Ca. 25% des Strom- bzw. Erdgaspreises entfallen auf Netzentgelte und Entgelte für den Messstellenbetrieb. Hierüber werden insbesondere die Strom- und Erdgasnetze sowie die für die Messung erforderlichen Zähler finanziert.

Die letzten ca. 25% des Strompreises sind Kosten, die durch ÜWS beinflussbar sind – z.B. für den Energieeinkauf, Vertrieb und Service (Erdgas: ca. 40%). (Stand: Januar 2021)

Sobald uns eine entsprechende Bankverbindung von Ihnen (im Falle eines Guthabens mit Genehmigung einer Überweisung) vorliegt, erhalten Sie automatisch mit unserem nächsten Zahllauf Ihr Geld. Bitte teilen Sie uns hierfür eine Bankverbindung online oder über den Kundenservice mit.

Wir berechnen Ihren neuen Abschlag basierend auf Ihrem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums. Vereinfacht gilt:

  • Hat sich Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr nicht oder nur geringfügig geändert, bleibt der Abschlag gleich
  • Ist Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken, verringert sich der neue Abschlag
  • Ist Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen, erhöht sich der neue Abschlag

Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige weitere Aspekte wie Preisanpassungen oder veränderte Abrechnungszeiträume den neuen Abschlag beeinflussen können.

Ihren Abschlag können Sie einfach über die Online-Services der ÜWS ändern.

Aus Kosten- und Umweltschutzgründen verschicken wir keine monatlichen Rechnungen für die Abschläge.

Sie können aber jederzeit gegen Gebühr eine unterjährige Rechnungsstellung anfordern. Wenden Sie sich hierfür bitte an unseren Kundenservice.

Sprechen Sie mit uns! Gerne suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. > Zum Kundenservice

Der Energiepreis ist der Preis für eine verbrauchte Kilowattstunde (kWh) Energie.

Der Grundpreis beinhaltet die verbrauchsunabhängigen Kosten z. B. Netzentgelte. Bei der Grundversorgung wird das Messentgelt gesondert ausgewiesen.

Erdgas-, Stromsteuer: Steuer auf den Verbrauch von Strom, Erdgas.

Die Kosten für Ihren geschätzten Jahres-Energieverbrauch verteilen wir gleichmäßig über das Jahr. Der Betrag kommt nicht am Ende des Jahres einmalig auf Sie zu, sondern es ergeben sich überschaubare Beträge pro Monat (=Abschläge).

Bitte prüfen Sie zunächst, ob die Zählernummer des von Ihnen abgelesenen Zählers mit der Zählernummer auf Ihrer Rechnung übereinstimmt. Die Zählernummer (auf einigen Zählern auch als Eigentumsnummer bezeichnet) weist bis zu 14 Ziffern aus, besteht aus Zahlen (teilweise auch Buchstaben) und ist häufig in der Nähe eines Barcodes zu finden. Manchmal ist nur die Zählerendnummer abgebildet, welche aus den letzten sechs Ziffern Ihrer Zählernummer besteht.

Sind Sie sicher, dass Sie den richtigen Zählerstand haben und dieser vom Zählerstand in der Rechnung abweicht, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Eine Umstellung auf Online-Rechnung ist ganz einfach über die Online-Services der ÜWS möglich. Sie müssen sich lediglich kurz einloggen bzw. registrieren, sofern Sie unsere Online-Services bislang nicht nutzen.

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