So einfach ist Heizen mit Strom
Wärmepumpen, elektrische Direktheizungen, elektrische Speicherheizungen und Nachtspeicher heizen mit Strom. Und das ist einfacher und günstiger als viele denken – Jeder Haushalt mit Heizstrom ist unterschiedlich; ob Ihr Haushaltsstrom und Ihre Heizung an einem gemeinsamen Stromkreis hängen, oder nicht: Wir bieten Ihnen für jede Konstellation den passenden Tarif.
Häufige Fragen und Antworten
Der Energiemix der ÜWS besteht zu unterschiedlichen Anteilen aus Kernkraft, aus fossilen Energieträgern sowie aus erneuerbaren Energiequellen. Aussagekräftig werden die Zahlen durch den Vergleich mit den bundesweiten Werten.
Der Anteil erneuerbarer Energien wie Wasserkraft, Biomasse oder Sonnenenergie ist bei der ÜWS höher als beim durchschnittlichen bundesweiten Energiemix.
Wir freuen uns sehr, dass Sie zur ÜWS wechseln möchten. Der Wechsel zur ÜWS ist ganz einfach: Sie schicken uns Ihren unterschriebenen Vertrag. Sollten Sie einen laufenden Liefervertrag bei einem anderen Lieferanten haben, kümmern wir uns gerne um die Kündigung und melden Sie beim zuständigen Netzbetreiber an. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung von uns.
Bei einer gemeinsamen Messung wird der Verbrauch des Haushaltsstroms und der Verbrauch des Heizstroms zusammen auf einem einzigen Doppeltarifzähler gemessen. Bei der getrennten Messung hingegen gibt es zwei Zähler: einen Zähler für den Haushaltsstrom und einen für den Heizstrom.
Der Strompreis setzt sich zusammen aus einem Grundpreis pro Monat und einem Energiepreis je kWh für Strom.
Wobei der Energiepreis in Nieder- und Hochtarif unterschieden wird.
Der Strompreis enthält derzeit die folgenden Kosten:
Beschaffungs- und Vertriebskosten, die Umsatzsteuer, die Stromsteuer, die Kosten des Messstellenbetriebs, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Mehrbelastungen aus den Verpflichtungen des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes sowie die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Lesen Sie am Tag der Schlüsselübergabe im neuen Zuhause die Zählerstände gemeinsam mit Ihrem Vermieter/ Eigentümer ab und halten Sie diese in einem Übergabeprotokoll fest. So ist schriftlich festgehalten, dass Sie ab diesem Tag für den Energieverbrauch verantwortlich sind. Das verhindert mögliche Unstimmigkeiten zwischen dem Vermieter, Ihnen und dem Vormieter.
Angaben beim Übergabeprotokoll:
- Datum der Schlüsselübergabe (Einzugsdatum)
- Zählernummern
- Zählerstände zum Datum der Schlüsselübergabe
- ggf. Name des Vormieters
- Unterschriften aller Beteiligten
Wärmepumpen sind nach § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) privilegiert. Das heißt, dass sich unter bestimmten Voraussetzungen die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf null (0,00 ct/kWh) reduzieren.
Die Vorschrift darf jedoch erst nach beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission gemäß § 68 EnFG angewendet werden. Die Genehmigung ist aktuell noch ausstehend.
Sie können sich jedoch bereits jetzt vormerken lassen. Füllen Sie dazu das Formular aus und senden Sie es per E-Mail an kundenservice@uews.de